Hausordnung


  1.  Mietpreise  Bitte beachten ab  1. April 2023

  2. Montag – Donnerstag

    100,00 € / pro Tag

    Freitag auf Samstag
    Samstag auf Sonntag
    Von Werktags auf einen  Feiertag

    190,00 €

    Belegung von 2 Tagen / Nächten

    290,00 €

    Feuerholz für Kachelofen von Oktober bis April

    Brennholz für Lagerfeuer ist selbst mitzubringen.

    15,00 € / pro Tag

    Strom (pauschal)

     

    Endreinigung 

    50,00 €


      Mietzeiten sind immer von 12.00 Uhr bis 12.00 Uhr des darauffolgenden Tages, bitte beachten. 
  3.   Bei Antritt des Aufenthaltes wird das Haus durch den Hüttenwart der zuständigen,
      verantwortlichen
    Person übergeben. Inventar und Räumlichkeiten bitte vor der Belegung 
      kontrollieren und auffällige
    Beanstandungen sofort melden.
  4.   Die Gittertüre im Obergeschoss muss bei Übernachtungen immer geöffnet sein,
       zwecks Fluchtweg im Notfall.
  5.   Die Hüttenzufahrt sollte nur zur Anlieferung genutzt und für Notfälle ständig freigehalten werden.
      Die Parkplätze für PKWs befinden sich unterhalb der Hütte.
  6.   Jeder Benutzer ist angehalten, die Hütte, die Hütteneinrichtung und die Einrichtungsgegenstände
      pfleglichst zu behandeln und in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Dies gilt auch
      natürlich
    für die Toiletten, Duschen und die Außenanlagen. Bei den Duschen ist zu beachten, dass
      die 
    Duscheinheiten so gering wie möglich gehalten werden (Wasser-Boiler).
  7.   Getränke können direkt bei der Firma Getränke Rettich in Kirchzarten gekauft werden mit der
      Angabe
    "Bestellung Stollenhütte Kappel" .
  8.   In der Hütte gilt überall absolutes Rauchverbot.
  9.   Der Schlafraum darf nur mit Hüttenschuhen betreten werden. Im Schlafraum ist die Nutzung
      für 14 Personen mit Matratzen gegeben.
  10.   Für alle Schäden die durch den Veranstalter, dessen Beauftragten oder Dritte in Zusammenhang
      mit
    der Veranstaltung oder Feier an den gemieteten Räumen, den darin befindlichen
      Einrichtungen und
    Geräten, sowie Dritten gegenüber verursacht werden, haftet neben dem
      Schädiger stets der
    Veranstalter als Gesamtschuldner. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden
      an sonstigen
    Gebäudeteilen sowie der Außenanlage.
  11.   Nach Beendigung der jeweiligen Veranstaltung oder Feier ist die ursprüngliche Aufstellung der
      Tische
    und Stühle wieder herzustellen. Alle Räume (Gaststättenraum, Küche und die
      Toiletten) nass zu
    reinigen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Sollte eine
      Nachreinigung
    erforderlich sein, werden 50,00 € von der Anzahlung abgezogen. 
      Auf Wunsch kann die Hütte auch besenrein verlassen werden, dann beträgt die Endreinigung
      zusätzlich
    50,00 €. Besen und sonstige Putzgegenstände bitte auch wieder so zurück lassen, wie es
      vorgefunden wurde.
  12.   Das Inventar der Küche, Geschirr und Gläser, sind nach Beendigung der Veranstaltung am
      vorgefundenen Platz, gereinigt und gezählt wieder abzustellen. Unbrauchbar gewordenes
      Geschirr,
    Gläser sind unverzüglich zu ersetzen.
  13.   Es ist untersagt, Nägel oder Haken in Böden, Wände oder Decken zu schlagen. Dekorationen
      dürfen nur
    angebracht werden, soweit diese keine Beschädigungen herbeiführen. Sie sind nach
      der Veranstaltung
    wieder vollständig zu entfernen.
  14.   Übrig gebliebene Lebensmittel des Aufenthaltes sind vollständig mitzunehmen !
  15.   Toilettenpapier ist selbst mitzubringen.
  16.   Der angefallene Müll ist selbst zu entsorgen, d.h. er muss vom Mieter mitgenommen werden.
  17.   Der Besuch und die Benutzung der Hütte geschieht für jede Person auf eigene Gefahr und
      eigenes
    Risiko. Eltern haften für Ihre Kinder. Der namentlich genannte Hüttenmieter ist für die
      Gruppe und die
    Einhaltung dieser Hausordnung verantwortlich, zu allen Zeiten.
  18.   Die geleistete Anzahlung wird bei der Abrechnung verrechnet, sofern keine Abzüge relevant             werden.
  19.   Bei Festlichkeiten von unter 21. jährigen Personen, muss während des Aufenthaltes stets ein           Erziehungsberechtigter ( Elternteil ) vor Ort sein.  

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in unserer Hütte.
Ihr Team der Stollenhütte Kappel e.V.


Bankverbindung: Volksbank Freiburg eG, Konto-Nr. 350 125 08, BLZ 680 900 00